Der Hof befindet sich in fünfter Generation im Familienbesitz. Die Ferienwohnungen und ein Doppelzimmer liegen im ehemaligen Bauernhaus von 1849. Sie haben drei bis vier Sterne, urig übernachten kann man in zwei Schäferwagen. Der Berghof Weckersdorf liegt idyllisch am Waldrand mit einem traumhaften Blick übers Tal der Weida. Die Großfamilie Lautenschläger hat eine Menge Ideen für ihre Gäste: Mit dem Traktor vom Opa übers Land fahren, Gras hauen mit der Sense, nach Omas Geheimrezepten Marmelade kochen, wagenradgroße Pizza im Steinofen backen, frisch geschlüpfte Küken und neu geborene Lämmer bestaunen, frische Äpfeln direkt vom Baumm machen den Charme eines Landurlaubs aus.
Gäste können die Bauernstube mit Kaminofen und angrenzender Küche nutzen, hier ist genug Raum für Gruppen und Familien. Im Erdgeschoss befinden sich die hauseigene Sauna und der alte Steinbackofen. Die Kinder dürfen sich auf die Spielscheune mit Trampolin, auf Spielgeräte und viel Natur freuen. Der Berghof Weckersdorf ist Kneipp- und Fastenferienhof. Angeboten werden u.a. Fastenwochen und Kneipp-Pakete. Naturführungen und Kräuterkunde
Gewinn
Ein Urlaub für Zwei auf dem Berghof Weckersdorf in Zeulenroda-Triebes. Der Gutschein enthält vier Übernachtungen in einer der Ferienwohnungen Schwalbennest oder Käuzchenkuhle oder Romantik pur im Schäferwagen.
Rätselfrage
Der Berghof der Familie Lautenschläger liegt auf einer Anhöhe über dem Tal des Flüsschens, das durch Weckersdorf fließt. Wie heißt es?
Lösung: Weida
Gewinnerin
Astrid aus Elsenborn
Kontaktdaten
Ferienhof Berghof
Britta und Falk Lautenschläger
Oberer Weg 19
D-07937 Zeulenroda- Triebes / OT Weckersdorf
Telefon: 0049 36628 – 60374
E-Mail: info@kneipp-ferien.de
Internet: www.berghof-thueringen.de und www.kneipp-ferien.de
Spielregeln
Freitags in „BRF2 Am Morgen“ erfolgt gegen 8:40 Uhr ein Aufruf zum Anrufen. Dabei ist die Lösung der Rätselfrage erforderlich. Eine schriftliche Teilnahme ist nicht möglich!
– Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
– Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners / der Gewinner. Wenn Sie als Teilnehmer damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Bedingungen: lt. Gutschein
Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität (nicht in den Ferienzeiten und an Feiertagen). Die genaue Gültigkeit steht im Gutschein. An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Berghof Weckersdorf in Zeulenroda-Triebes. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gutschein kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Er ist nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Ferienhof Berghof
Hallo zusammen,
Wird die Rätselfrage erst am Freitag morgen mitgeteilt ?
Danke
N.Werner Colonerus
Die Rätselfrage im Rahmen von BRF2-Unterwegs wird im Radio schon am Mittwoch und Donnerstag zur gewohnten Zeit gegen 8:40 Uhr durchgegeben. Am Freitag wird sie wiederholt, bevor die Telefonleitungen freigeschaltet werden. Die Unternehmenskommunikation