BRF2-Unterwegs

Unser Reiseziel vom 2. bis 6. März: Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld im Münsterland.

Hofansicht
Hofansicht

Im Münsterland mitten in Deutschland wachsen gefühlt so viele Hecken wie sonst nirgendwo in Deutschland. Besonders im Frühling ist das ein farbenprächtiges duftendes Schauspiel, und wegen der vielen Vögel, die hier zuhause sind, ein Ohrenschmaus vor allem bei Sonnenaufgang. Ein prächtiges Schauspiel fürs Auge sind die blühenden Rhododendren im Mai. In Dülmen-Merfeld im Münsterland kann man Urlaub bei Familie Schnieder auf ihrem Ferienhof machen.

Der Hof liegt ganz allein am Ortsrand von Merfeld. Die Familie hat Gästezimmer für ein oder zwei Personen eingerichtet, dazu Familienzimmer und Ferienwohnungen mit kompletter Ausstattung. Einige davon sind behindertengerecht ausgebaut. Wer nicht so gut zu Fuß ist, für den ist der Ferienhof ideal, die Zimmer und Wohnungen sind mit dem Fahrstuhl erreichbar. Für Eltern oder Großeltern mit den Kindern oder Enkeln sind besonders die Familienzimmer vom Ferienhof Schnieder gedacht.

Fahrradfahren, weite Spaziergänge, abwechslungsreiche Wanderungen sind im Münsterland angesagt. Nicht entgehen lassen sollte man sich die vielen Schlösser und Burgen, eine eigene Schlösserroute zieht sich durchs Land, genannt "100-Schlösser-Route". Merfeld ist ein kleines Dorf und ein Ortsteil der Stadt Dülmen. Die Dülmener Wildpferde haben das Dorf berühmt gemacht. Die Pferde leben geschützt im Merfelder Bruch im Münsterland. Das Gelände, auf dem die Pferde leben, ist Naturschutzgebiet. Besonders stimmungsvoll ist es jetzt im Frühling. Rund 300 von ihnen sind auf der sogenannten Wildpferdebahn daheim.

Vom Ferienhof Schnieder aus ist es nur ein Stück die Landstraße entlang und schon ist man bei den Wildpferden. Man sollte allerdings nicht zu enttäuscht sein, wenn sie sich gerade mal nicht blicken lassen. Sehr beliebt ist der jährliche Wildpferdefang im Mai. Das Münsterland ist nicht nur Parklandschaft. Wer mal ein paar kleine Hügel haben möchte, wandert durch den Naturpark Hohe Mark mit seinen Kiefer- und Buchenwäldern, durch Heide und Moor. Der Naturpark ist ein kleines bewaldetes Hügelland und fast unbewohnt mit Ausnahme einiger kleinerer Bauernschaften.

Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld im Münsterland. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.

Rätselfrage

Wie heißt das Dorf, an dessen Rand der Ferienhof Schnieder liegt? Es ist auch bekannt für die Dülmener Wildpferde.

Spielregeln

Freitags in "BRF2 Am Morgen" erfolgt gegen 8:40 Uhr ein Aufruf zum Anrufen. Dabei ist die Lösung der Rätselfrage erforderlich. Eine schriftliche Teilnahme ist nicht möglich!

  • Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
  • Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.

Kontaktdaten

Ferienhof Schnieder
Bauerschaft 80
D-48249 Dülmen
Telefon: +49 (0)2594 - 791211
E-Mail: mail@ferienhofschnieder.de
Internet: ferienhofschnieder.de

Bedingungen:

Der Gutschein gilt für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität. Die An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferienhof Schnieder, Peter Schnieder, Bauerschaft 80, 48249 Dülmen, Deutschland". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie.

Der Gutschein kann nur vom Gewinner / von der Gewinnerin persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder auf anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.

Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.

Quelle: Ferienhof Schnieder