BRF2-Unterwegs

Unser Reiseziel vom 19. bis 23. Januar: Herrenhaus "Alt Vorwerk" in Mecklenburg.

Außenansicht
Außenansicht

Das Mecklenburger Parkland in Mecklenburg-Vorpommern ist wie ein einziger großer Landschaftspark, eine idyllische Region nahe der Städte Rostock und Güstrow. Zahlreiche Herrenhäuser und Gutshäuser mit prächtigen Landschaftsparks prägen das Land. Eines davon ist das Herrenhaus "Alt Vorwerk" in dem gleichnamigen Dörfchen, das heute zur Gemeinde Walkendorf gehört. Mit Mut, Ideen und Tatkraft hat Gastgeberin Anna Hecker das daraus gemacht, was es früher einmal war: ein stilvolles und einladendes Haus für Gäste in intakter Natur mitten in einem ausgedehnten Landschaftspark mit alten, knorrigen Bäumen.

Ende 2016, nach zehn Jahren Sanierung, konnten die Gäste in die Ferienwohnungen vom Herrenhaus "Alt Vorwerk" einziehen. Alle Wohnungen sind individuell zugeschnitten, so wie es das denkmalgeschützte Haus vorgab. Gleichzeitig wurden die ersten Planungen für die Wiederherstellung des Parks begonnen. Jetzt stehen die schönen alten Bäume wieder frei und beeindrucken durch ihre Pracht und Größe. Wer größere Treffen mit Freunden oder der Familie plant, kann den großen Saal mit separater Küche dazu mieten. Auf dem Außengelände ist genug Platz fürs Zusammensitzen, fürs Grillen oder zum Relaxen. Ihr könnt im Park hinter dem Herrenhaus ein ruhiges Plätzchen suchen und die Stille genießen.

Mecklenburg bietet für jeden und für jede viel Abwechslung: An der Küste oder in den Erlebnisbädern baden gehen, Radfahren, Wasserwandern auf der Recknitz mit dem Kanu oder Ausflüge bis an die Ostseestrände in Warnow bei Rostock oder zum Fischland an den Darß: Weißer Sand, Kiefernwälder, steile Klippen sind die Kulisse. Bekannte und auch weniger bekannte Ausflugsziele liegen gleich um die Ecke oder sind gut mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zu erreichen.

Knapp 50 Kilometer oder eine Stunde Fahrt mit dem Auto sind es an den Strand der Ostsee. Oder ihr erkundet mit dem Fahrrad die nähere und weitere Umgebung. Ein Ausflug mit dem Dampfer auf der Müritz ist ebenso interessant wie Güstrow, die Stadt des Bildhauers Ernst Barlach. Ihre Altstadt ist gut erhalten und wunderschön saniert, ein Besuch des Doms mit der "Schwebenden" von Barlach ein Highlight. Fahrräder zum Anmieten stehen bereit. Mit den robusten Rädern lässt sich das Mecklenburger Parkland über alte Alleen, verwunschene Wege und kaum befahrene Straßen entdecken.

Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen im Herrenhaus "Alt Vorwerk" in Mecklenburg. Der Gewinn enthält drei Übernachtungen in einer seiner Ferienwohnungen.

Rätselfrage

In welchem Teil von Mecklenburg-Vorpommern liegt das Herrenhaus Alt Vorwerk, das zur Gemeinde Walkendorf gehört? In Mecklenburg oder in Vorpommern?

Lösung: Mecklenburg

Gewinner: Kurt aus Mirfeld

Spielregeln

Freitags in "BRF2 Am Morgen" erfolgt gegen 8:40 Uhr ein Aufruf zum Anrufen. Dabei ist die Lösung der Rätselfrage erforderlich. Eine schriftliche Teilnahme ist nicht möglich!

  • Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
  • Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.

Kontaktdaten

Herrenhaus Alt Vorwerk
Alt Vorwerk 3
D-17179 Walkendorf
Telefon: +49 (0) 39971 – 31 35 35
E-Mail: info@gutshaus-altvorwerk.de
Internet: gutshaus-altvorwerk.de

Bedingungen

Der Gewinn gilt im April oder Mai 2026 nach Absprache und freier Kapazität so wie im Gewinn ausgewiesen, ausgenommen Ferienzeiten und Feiertage. Die An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Herrenhaus Alt Vorwerk Anna Hecker, Alt Vorwerk 3, 17179 Walkendorf". Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gewinn mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl.

Der Gewinn ist persönlich für den Gewinner/ für die Gewinnerin bestimmt und kann nicht weitergegeben werden. Er kann nur zu den angegebenen Zeiten eingelöst werden, ansonsten verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder anderweitige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.

Quelle: Herrenhaus "Alt Vorwerk"