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BRF2-Unterwegs

31.01.202509:00
  • BRF2
  • BRF2 Unterwegs

Unser Reiseziel vom 27. Januar bis 31. Januar: Ferienhof Stegen in Wietzendorf in der Lüneburger Heide.

Der Bauernhof der Familie Stegen liegt im kleinen Heidedorf Meinholz, dort, wo die Lüneburger Heide am schönsten ist. In den zwei Ferienhäusern "Am Walde" und "Am Pferdestall" kann man zwischen insgesamt sechs Ferienwohnungen auswählen. Kartoffeln, leckere Erdbeeren und Himbeeren, Trecker und Traktoren, quirlige Schweine, fleißige Hühner und freche Ziegen. sie alle machen das Landleben auf dem Ferienhof Stegen aus.

Wer morgens zu den Frühaufstehern zählt hat Glück: Die frischen Hühnereier sind begehrt und landen schnell auf dem Frühstückstisch. Dabei vergessen die Gäste natürlich nicht das Füttern der Hühner und Ziegen, der Schafe und Kaninchen. Wer mag, macht mit bei einer Fahrt mit Trecker und Wagen durch die Felder, Wälder und Wiesen. Dabei erfährt man viel über die Natur und Landwirtschaft rund um den Ferienhof. Bei den kleinen Gästen heiß begehrt sind die Go-Karts, verschiedene Modelle sind da für den Rennfahrernachwuchs, einfache Fahrräder kann man ebenfalls ausleihen. Alle, die mal Kartoffeln roden, Stroh pressen oder Erdbeeren pflanzen möchten, werden mit aufs Feld genommen.

Ferienhaus2
Außenansicht
Ferienwohnung Fuchsbau
FeWo Fuchsbau
Ferienwohnung Hasenwinkel
FeWo Hasenwinkel
Ausreiten
Ausreiten

Einmal in der Woche verbringt Familie Stegen einen spannenden Nachmittag mit ihren Gästen. Begonnen wird mit leckeren Waffeln und Produkten der Saison, Geschichten um den Hof und die Landwirtschaft werden erzählt. Dann erkunden alle gemeinsam die Natur mit dem Trecker und ernten die Produkte, je nach Saison. Über die Lüneburger Heide wird viel erzählt, aber ein echtes Feeling bekommt man nur bei einem Besuch vor Ort. Familie Stegen empfiehlt Ausflugsziele wie den Heidepark Soltau oder den Serengeti Park. Ein Bummel durchs nahe Lüneburg lohnt sich immer, die Hansestadt ist nur fünfzig Kilometer vom Ferienhof entfernt. Bei den Grillabenden verraten die Gastgeber den einen oder anderen Geheimtipp für romantische Stunden oder tolle Fahrradtouren.

Gewinn

Ein Urlaub auf dem Ferienhof Stegen in Wietzendorf in der Lüneburger Heide. Der Gewinn enthält drei Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung.

Gewinnerin

Karin aus St. Vith

Rätselfrage

Wie heißt die Hansestadt am Rande der Heide? Sie ist nur rund fünfzig Kilometer vom Ferienhof Stegen in Wietzendorf-Meinholz entfernt.

Lösung: Lüneburg

Spielregeln

Freitags in "BRF2 Am Morgen" erfolgt gegen 8:40 Uhr ein Aufruf zum Anrufen. Dabei ist die Lösung der Rätselfrage erforderlich. Eine schriftliche Teilnahme ist nicht möglich!

  • Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
  • Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.

Kontaktdaten

Ferienhof Stegen
Herr Daniel Stegen
Meinholz 5
D-29649 Wietzendorf
Tel.: +49 (0) 5196 324
E-Mail: urlaub@ferienhof-stegen.de
Internet: ferienhof-stegen.de

Bedingungen

Er ist gültig für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität so wie im Gewinn ausgewiesen, Ferienzeiten und Feiertage sind ausgenommen. Ihr sprecht alles mit den Gastgebern ab. Die An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht mit dabei. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferienhof Stegen, Meinholz 5 in 29649 Wietzendorf/Deutschland". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gewinn vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner / die Gewinnerin den Gewinn während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.

Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.

Ferienhof Stegen Wietzendorf

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