Ein Wellnesstürmchen, in dem man herrlich entspannen und die Aussicht genießen kann - das hat nicht jeder Urlaubshof. Unter dem Motto "Ferienwohnung mal anders - Urlaub am Stall auf dem Hof Albersmeier" hat Familie Albersmeier nagelneue Ferienwohnungen und ein Doppelzimmer für ihre Gäste eingerichtet.
Der Hof liegt am Rande der Gemeinde Lippetal in Nordrhein-Westfalen zwischen Münsterland und Sauerland. Alle drei Wohneinheiten wurden 2022 und 2023 ausgebaut und sind zum Beispiel durch die Installation von Fußbodenheizung und durch den modernen Lehmbau energetisch auf dem neuesten Stand. Für Gäste der Alten Räucherkammer und des Strohzimmers gibt es eine großzügige Terrasse, die Gäste der Loggia haben direkten Zugang zu einer eigenen Terrasse. Die Ferienwohnung Alte Räucherkammer ist barrierefrei eingerichtet, alle Ferienwohnungen sind mit dem gläsernen Aufzug erreichbar inklusive spektakulärem Blick auf die Esel- und Alpakaweiden.
Von Beginn an hat die Bauernfamilie bei der Initiative Tierwohl mitgemacht. Sie möchte ihren Gästen, neben einer besonderen Übernachtungsmöglichkeit, ganz persönliche Erfahrungen und Einblicke in ihre tägliche Arbeit geben. Sie zeigen gerne, wie Tierhaltung und Ackerbau von ihnen betrieben werden. Die Schweine zum Beispiel halten sie auf Stroh mit großen Ausläufen, das ergibt ein ausgezeichnetes Premiumfleisch. Etwas Besonderes sind die Alpakas, die auf dem Hof zu Hause sind. Ihre Wolle ergibt wunderbar flauschige Bettdecken, die man in den komfortablen Ferienwohnungen genießen kann.
Die Ferienwohnung Loggia und das Gästezimmer sind gerade vom DTV mit vier Sternen bewertet worden, die Wohnung Alte Räucherkammer mit fünf Sternen. Auch ist der Hof Albersmeier ausgezeichnet mit fünf Pfoten für seine Hundefreundlichkeit. Im Mai öffnen die Gastgeber wieder die Tore für ihre Benefiz-Veranstaltung "Kultur am Stall“. Zusammen mit verschiedenen Musikgruppen, Chören und ansässigen Vereinen gibt es viel Kultur zu erleben und zahlreiche Informationen über die landwirtschaftliche Arbeit, zugunsten wohltätiger Projekte.
Gewinn
Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Hof Albersmeier in Lippetal in Nordrhein-Westfalen. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in der Vier-Sterne-Ferienwohnung Loggia.
Gewinnerin
Karin aus Rocherath
Rätselfrage
In welchem Monat findet die Veranstaltung "Kultur am Stall" auf dem Bauernhof der Familie Albersmeier in Lippetal statt? Der Termin ist im nächsten Jahr am Muttertagswochenende.
Lösung: Mai
Spielregeln
Freitags in "BRF2 Am Morgen" erfolgt gegen 8:40 Uhr ein Aufruf zum Anrufen. Dabei ist die Lösung der Rätselfrage erforderlich. Eine schriftliche Teilnahme ist nicht möglich!
- Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
- Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Kontaktdaten
Marianne und Klaus Albersmeier
Hüttinghauser Weg 10
D-59510 Lippetal
Tel. +49 29 21 - 55 333
Mobil +49 171 877 86 58
E-Mail: hofalbersmeier@huettinghausen.de
Internet: .hof-albersmeier.de
Bedingungen:
Der Gutschein gilt für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität, das steht alles im Gutschein. Die An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Hof Albersmeier, Albersmeier Agrarhandel KG, Klaus Albersmeier (Geschäftsführer), Hüttinghauser Weg 10, 59510 Lippetal". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie.
Der Gutschein kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder auf anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.
Quelle: Hof Albersmeier