"Das Tor zum Urlaubsglück" ist das Motto der Gastgeber vom Ferienhof Gögelein, denn der Weg seiner Gäste zum Hof führt durch ein Rundbogentor.
Der Urlaubshof liegt am Rande des kleinen Dorfes Aichau, ein Ortsteil der fränkischen Stadt Feuchtwangen, nur wenige Kilometer von der ehemaligen Reichsstadt entfernt. Feuchtwangen mit seiner sehenswerten Altstadt und seinen Kreuzgangspielen auf der einen Seite, auf der anderen ein kleines Dorf und ein Ferienhof mitten in der Natur, das ist Landurlaub und Städtereise zugleich. Umgeben von Wiesen und Wäldern ist der Ferienhof Gögelein Ausgangspunkt für ausgedehnte Wanderungen und Radtouren.
Nicht nur das sehenswerte Feuchtwangen direkt an der Romantischen Straße ist Ausflugsziel: Ansbach mit seiner Residenz und der Orangerie im markgräflichen Hofgarten; Rothenburg ob der Tauber mit seiner mittelalterlichen Altstadt; Nürnberg mit seinem bekannten "Christkindlesmarkt" oder Dinkelsbühl mit seinem "Museum der 3. Generation" sind schnell erreicht. Familie Gögelein hat ihre Ferienwohnungen und das Ferienhaus wie ein kleines Dorf im Dorf angelegt mit Terrassen, die ausschließlich Richtung Süden ausgerichtet sind. Das Ferienhaus und die vier Ferienwohnungen sind ausgezeichnet mit vier oder fünf Sternen.
Eine Ferienwohnung ist für Rollstuhlfahrer geeignet, ebenerdig, mit extra breiten Türen und befahrbarer Dusche im Bad. Familien mit Kindern fühlen sich hier genauso wohl wie Paare oder befreundete Paare und Großfamilien. In der Nebensaison kann das hofeigene Grill- und Backhaus genutzt werden. Besonders attraktiv sind die ruhigen Zeiten, außerhalb der Ferien, im Winter oder im Frühjahr. Anspruchsvolle Fahrradwege durchs hügelige Franken sind beliebt bei sportlichen Radlern genauso wie bei E-Bike-Fahrern. Kinder lieben den "Playmobil Funpark", das "Legoland" oder den Nürnberger Tierpark mit seinem Delphinarium, alle drei sind ein abwechslungsreicher Tagesausflug. Für Gäste mit Hund werden zwei Ferienwohnungen bereitgehalten, nach Absprache natürlich.
Gewinner
Hermann aus Eupen
Gewinn
Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienhof Gögelein in Feuchtwangen-Aichau im bayerischen Franken. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Rätselfrage
In welchem kleinen Dorf liegt der Ferienhof Gögelein? Heute ist es ein Ortsteil der fränkischen Stadt in Feuchtwangen.
Lösung: Aichau
Spielregeln
Schickt uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage eure Lösung über das Teilnahmeformular mit Angabe von Telefonnummer und Mail-Adresse. Teilnahmeschluss ist am Donnerstag, dem 22. August, um 10 Uhr. Ausgelost wird in der Sendung BRF2 am Morgen am 23. August (gegen 8:40 Uhr).
- Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
- Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden sind, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Kontaktdaten
Ferienhof Gögelein
Aichau 3
D - 91555 Feuchtwangen
Telefon: +49(0)9855-1599
E-Mail: info@ferienhof-goegelein.de
Internet: www.ferienhof-goegelein.de
Bedingungen
Gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und Verfügbarkeit (nicht in den Ferien und an Feiertagen). An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Näheres steht im Gutschein. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferienhof Gögelein, Martin und Vera Gögelein, Aichau 3, 91555 Feuchtwangen/Deutschland". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gutschein ist für den/die Gewinner/in persönlich bestimmt und kann nur von ihm/von ihr persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.
Quelle: Ferienhof Gögelein