"Geld regiert die Welt", "Am Anfang war das Salz" oder "Reise ins Mittelalter" heißen Themenführungen durch die Stadt. 1303 erhielt Hall in Tirol das Stadtrecht von Herzog Otto von Kärnten. Bei einem Urlaub in der Region Hall-Wattens in Tirol kann man Städtereise mit Naturerlebnis verbinden.
Beliebt ist der sieben Kilometer lange Zirbenweg, ein Panoramaweg auf 2.000 Metern Höhe. Er verläuft von der Bergstation der Patscherkofelbahn bis zur Tulfeinalm bei Tulfes mit einer leichten angenehmen Wegführung. Hier steht, mit seinen 750 Jahren, der älteste Zirbenbaum Europas. Er stammt aus der Zeit vor 1303, als Hall die Stadtrechte verliehen bekam.
Besuchen sollte man unbedingt die Bergerlebniswelt "Kugelwald am Glungezer". Wie in einer Achterbahn rollen die Zirbenkugeln auf Bahnen aus Zirbenholz von Baum zu Baum. Neu in der Bergerlebniswelt ist in diesem Sommer ein Niederseilgarten zum Klettern in geringen Höhen. Ebenfalls neu am Glungezer ist der erste Sagenklettersteig Österreichs: beim Aufstieg wird die Sage vom Glungezerriesen erzählt. Bei einer Aufstiegzeit von zwei Stunden überwindet man 400 Höhenmeter. Anschließend kann man sich am Ende des Klettersteigs nach nur 10 Minuten Gehzeit in der Glungezerhütte stärken.
Besondere Orte in der Region Hall-Wattens sind die "Kraftorte". Sie inspirieren und erzählen Geschichten wie der Wallfahrtsort Absam mit der Marienbasilika oder die Walderalm bei Gnadenwald.
Gewinn
Eine Woche Sommerurlaub fur Zwei in der Region Hall-Wattens. Der Gutschein enthält sieben Übernachtungen im Drei Sterne Hotel im Doppelzimmer mit Halbpension plus Urlaubsaktivitäten und ein Eintritt in die Swarovski Kristallwelten.
Rätselfrage
In welchem Jahr erhielt Hall in Tirol das Stadtrecht von Herzog Otto von Kärnten?
Antwort: 1303
Gewinner
David aus Lummen
Spielregeln
Schicken Sie uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage Ihre Lösung über das Teilnahmeformular mit Angabe von Telefonnummer und Mail-Adresse. Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, den 25. Mai, um 14 Uhr.
Antworten, die uns über die Kommentarfunktion des Artikels erreichen, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
– Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
– Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners / der Gewinner. Wenn Sie als Teilnehmer damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Kontaktdaten
Tourismusverband Region Hall-Wattens
Unterer Stadtplatz 19
A-6060 Hall in Tirol
Telefon: +43 (0) 5223 45544
E-Mail: office@regionhall.at
Internet: www.hall-wattens.at
Bedingungen
Alles ist gültig im Sommer in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität so wie im Gutschein ausgewiesen. An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Hall-Wattens in Tirol und des Hotels. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl.
Der Gutschein ist nicht übertragbar, falls ihn der Gewinner nicht einlösen kann, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen
Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen.
Quelle: Region Hall-Wattens