Beim Naturpark Lüneburger Heide, in Bispingen-Behringen, liegt Albers Rosenhof. Am ursprünglichsten ist die Heide im Naturpark. Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit der Kutsche lässt sich die Landschaft gut entdecken. Im Spätsommer ziehen sich die lila Heideteppiche kilometerweit bis zum Horizont. Vielleicht trifft man einen Schäfer mit seiner Heidschnuckenherde.
Der naturnahe Reiterhof hat eine lange Tradition: Seit 1965 verbringen Gäste ihre Ferien auf Albers Rosenhof in der Lüneburger Heide. 1976 entstand die erste Ferienwohnung. In der Haupsaison ist das Hofcafé geöffnet. Serviert werden dann unter anderem ein Frühstücksbuffet, Spezialitäten aus der Region oder hausgemachter Kuchen. Für alle, die das Reiten lernen möchten oder ihre Kenntnisse erweitern wollen, steht ein qualifizierter Reitlehrer zur Verfügung. Ausritte durch die Heide auf dem Rücken der Pferde sind ein besonderes Erlebnis.
Gewinn
Drei Übernachtungen für vier Personen in einer Ferienwohnung.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und Verfügbarkeit. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
In welchem Jahr entstand die erste Ferienwohnuing vom Albers Rosenhof?
Lösung: 1976
Gewinnerin
Gerda aus Eupen
Spielregeln
Freitags im BRF2-Radiofrühstück erfolgt gegen 8:40 Uhr ein Aufruf zum Anrufen. Dort ist die Lösung der Rätselfrage erforderlich.
– Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
– Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners / der Gewinner. Wenn Sie als Teilnehmer damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Kontaktdaten
Albers Rosenhof
Familie Albers
Rosenhof 3
D - 29646 Bispingen-Behringen
Telefon: 0049 5194 - 7164 und 0049 171 19 16 927
E-Mail: kontakt@albers-rosenhof.de
Näheres unter albers-rosenhof.de
Wichtig: Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Albers Rosenhof in Behringen (Bispingen). Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar; kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.