Im Oktober veröffentlichten die Medien interessante Angaben in Bezug auf Euthanasie in Belgien. So verlautete, dass in den ersten 9 Monaten dieses Jahres rund 15000 Menschen eine im Gesetz vorgesehene Patientenerklärung hinterlegt haben. Dies stellt eine deutliche Zunahme dar im Vergleich zu 2012. Durch diese Erklärung ersuchen diese Bürger um die gesetzlich erlaubte, d.h. nicht strafbare Euthanasie für den Fall, dass ihr Gesundheitszustand eines Tages den vom belgischen Gesetz vorgesehenen Kriterien entsprechen würde.
Mich überrascht diese Entwicklung keineswegs. Die belgische Gesetzgebung musste m.E. über kurz oder lang zu einem Mentalitätswandel führen. Das Gesetz über Euthanasie fordert uns Bürger zur Stellungnahme und zu einem persönlichen Gewissensurteil heraus. Das möchte ich nun etwas verdeutlichen. Wenn der Gesetzgeber die Euthanasie in gewissen Fällen unter Straffreiheit stellt, bedeutet dies, dass er sie in diesen Situationen erlaubt und nicht bestraft. So hat es eine Mehrheit der Parlamentarier in Kammer und Senat beschlossen. Ein solches Gesetz nimmt die Bürger in die Pflicht; denn jeder muss nun entscheiden, wie er handelt. Die katholischen Christen, zu denen ich gehöre, können sich grundsätzlich nicht mit Euthanasie einverstanden erklären; sie widerspricht ihrer Auffassung vom Menschen. Andere werden einen anderen Standpunkt vertreten und dementsprechend anders entscheiden. Daher ist dieses Gesetz tatsächlich eine Herausforderung für jeden. Die Bürger müssen entscheiden, wie sie sich verhalten. Niemand kann und darf ihnen eine Entscheidung aufzwingen Jeder muss da eine persönliche Entscheidung treffen, die niemand ihm abnehmen kann; denn was das Gesetz erlaubt, ist nicht unbedingt die richtige und gute Lösung für jeden. Bei der Entscheidungsfindung spielt die persönliche Überzeugung über Gut und Böse gewiss die entscheidende Rolle. Hier geht es um die persönliche Verantwortung des einzelnen Bürgers gegenüber dem Gesetz und gegenüber sich selbst.
Es ist also schon ratsam, dass wir uns mit dieser für uns noch ziemlich ungewohnten und verhältnismässig neuen Problematik auseinandersetzen. Diese Empfehlung gilt allgemein für jeden Bürger, ob gläubig oder ungläubig. Das ist zumindest meine persönliche Überzeugung. Weil es sich um ein sehr sensibles Thema und Anliegen handelt, darf es wohl auch als Wort in den Tag thematisiert werden.
"Wort in den Tag" wird von einer Gruppe ehrenamtlicher Autoren erstellt.
Die dargestellten Inhalte spiegeln nicht die Meinung des BRF wider.