Für alle aus der Region ist ein Kurzurlaub auf dem Vennhof in Monschau Erholung pur: Man braucht keine stundenlange Anfahrt, die Gastgeber kennen sich hervorragend in der Region aus und haben den einen oder anderen Geheimtipp. Ferien auf dem Vennhof in der Eifel eignen sich für den Familienurlaub, vielleicht gemeinsam mit den Großeltern, oder für ein Wochenende mit Freunden, oder auch für einen Kurzurlaub gleich um die Ecke ohne lange Anfahrt.
Der Hof wird erstmals 1560 erwähnt. Die Familie Esser betreibt den Bauernhof seit 1870. Die Alleinlage ist traumhaft mit einem weiten Blick in die Natur. Wandern, Spazierengehen und Fahrrad fahren, das kann man hervorragend im Herbst und im nächsten Frühling. Bei guter Schneelage kann man Winterwandern und Langlaufen. Seit fast zehn Jahren gibt es ein Ferienhaus, im Sommer letzten Jahres kamen zwei Ferienwohnungen und zwei Gästezimmer dazu, alle bewertet mit vier Sternen vom Deutschen Tourismusverband DTV.
Gewinn
Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienhof "Vennhof" in Monschau in der Eifel. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einem Vier-Sterne Doppelzimmer mit Frühstück.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen. Nicht in den Ferienzeiten und rund um die Feiertage.
Rätselfragen
Wann wurde der heutige Vennhof in Monschau in der Eifel das erste Mal in den Geschichtsbüchern erwähnt?
Lösung: 1560
Zusatzfrage: Das Hohe Venn liegt
a) im Hunsrück
b) im Westerwald
c) in der Eifel?
Lösung c)
Gewinnerin
Helma Mathonet aus Weismes
Kontaktdaten
Familie Dieter und Anja Esser
Vennhof 1-3
D - 52156 Monschau
Telefon: 0049 2472-3924
Näheres unter vennhof.de
Bitte beachten: Haustiere können nicht mitgebracht werden. In den Unterkünften und Betriebsräumen darf nicht geraucht werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof "Vennhof" in Monschau. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer nur vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Vennhof Monschau/Anja Esser