Hier in der Stadt Haselünne, etwas außerhalb in Alleinlage, hat die Familie Dröge-Polle Doppel- und Einzelzimmer und ein Ferienhaus für Urlauber eingerichtet, dazu die vier Ferienwohnungen „Poller Busch“, „Futterküche“, „Pferdestall“ und „Zur Eiche“.
Der ehemalige Bauernhof ist umgeben von viel Grün. In dem kleinen Landgasthof kann man Frühstück, Abendessen oder Halbpension bekommen. Der Ferienhof der Familie Dröge-Polle ist ein guter Tipp, um mit Freunden, mit dem Verein oder mit der Familie Urlaub zu machen.
Es gibt einen eigenen Bootsanleger gleich am Haus, die Gastgeber organisieren auch gerne Bootstouren. Für die Kinder ist ein großer Kinderspielplatz mit Riesentrampolin eingerichtet. Im Fischteich am Hof kann sich der Nachwuchs beim Angeln versuchen.
Die idyllische Umgebung lässt sich am besten mit dem Fahrrad entdecken, oder man bummelt durchs Emsland mit dem historischen Dampfzug Hasetal-Express. Die Natur hier hat einige sehenswerte Ecken, wie zum Beispiel das Dörgener Moor, die Haselünner Kuhweide, - der größte Wacholderhain in Nordwestdeutschland - oder das Schweinefehn mit seltenen Pflanzen.
Informationen
Internet: droege-polle.de
Ferienhof „Dröge - Polle“
Familie Dröge
Poller Straße 19
D-49740 Haselünne
Telefon: +49 (0)5961 - 5375
E-Mail: info@droege-polle.de
Gewinn
Ein Urlaub für Zwei auf dem Ferienhof „Zur Polle“ in Haselünne. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Rätselfrage
Die vier Ferienwohnungen vom Ferienhof Dröge-Polle haben bestimmte Namen. Nennen Sie uns einen davon. Die Ziehung des Gewinners erfolgt telefonisch am Freitag gegen 8:40 Uhr. Wenn die Rätselfrage richtig beantwortet worden ist, kommt noch eine Zusatzfrage.
Lösung
Poller Busch oder Futterküche oder Pferdestall oder Zur Eiche
Zusatzfrage
In welchem deutschen Bundesland liegt die Hansestadt Haselünne? a) in Nordrhein-Westfalen, b) in Niedersachsen oder c) in Schleswig-Holstein
Lösung
b) Niedersachsen
Gewinner
Edith Meyer aus Eupen
Bedingungen:
Gültig für ein Jahr in der Nebensaison (nicht in den Ferienzeiten und an den Feiertagen) nach Absprache und Verfügbarkeit so wie im Gutschein ausgewiesen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof „Dröge - Polle“ in Haselünne. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gutschein kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Ferienhof "Dröge-Polle" in Haselünne