Für Urlauber ist es ein nicht alltägliches Ziel: Es hat die unterschiedlichsten Landschaften, vom Naturschutzgebiet Ruggeller Riet auf 430 Meter Höhe direkt am Rhein bis zum Gipfel der fast 2.600 Meter hohen Grauspitze. Für Wanderer und Biker bedeutet das eine Menge Abwechslung: Von der hochalpinen Bergtour bis zum beschaulichen Spazierweg, von der familienfreundlichen Radwanderung bis zur anspruchsvollen Mountainbike-Route reicht das Angebot, uriges Hüttenfeeling und grandiose Aussichten vom Bodensee bis zum Rätikon inklusive.
Mit dem Museums- und Erlebnispass Liechtenstein bekommt man 30 Attraktionen gratis oder mit Rabatt. Der Pass hat einen Wert von 300 Franken. Angeboten wird im Sommer auch ein Wochenprogramm inklusive Berggötte oder Berggotta. Das sind sogenannte „Bergpaten“, die in kleinen Gruppen die Gäste durch die Liechtensteiner Berge führen, ihnen die schönsten Plätze zeigen und die interessantesten Geschichten dazu erzählen.
Ein Geheimtipp ist der Wein aus Liechtenstein. Er wird hier seit 2.000 Jahren angebaut, die Römer brachten ihn ins heutige Fürstentum.
Gewinn
Der Gutschein enthält sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Frühstück im Familienhotel Turna. Dazu gibt es den Drei-Tages Museums- und Erlebnispass.
Bedingungen: Gültig ist der Gutschein für die Sommersaison 2017 oder 2018 jeweils bis 26. Oktober in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
Wer brachte vor ungefähr 2.000 Jahren den Wein nach Liechtenstein?
Lösung: die Römer
Gewinnerin
Elly Schmitz aus Braunlauf
Kontaktdaten
Liechtenstein Marketing
Aeulestraße 30
FL - 9490 Vaduz
Telefon: 00423 239 63 63
Näheres unter tourismus.li
turna.li
Bitte beachten: Fahrtkosten und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Liechtenstein Marketing und vom Hotel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Liechtenstein Marketing