Einen Sommerurlaub in Liechtenstein könnte man unter das Motto "Von kulturaffin zu hochalpin" stellen.
2016 gibt es erstmals das Angebot "Berggotta Berggötte". Es stellt den Gästen einen erfahrenen einheimischen und geprüften Alpinisten zur Seite, der die Bergtour mit Wissenswertem und Anekdoten zu einem interessanten Erlebnis macht. "Gotta" und "Götte" ist Liechtensteiner Dialekt und bedeutet auf Hochdeutsch "Pate" und "Patin".
Von Mitte Juni bis Mitte Oktober gehören die 400 Kilometer Wanderwege in den Liechtensteiner Alpen allein den Spaziergängern und Wanderern. In Kleingruppen von maximal zehn Personen entdecken die Teilnehmenden vom Angebot "Berggotta Berggötte" Täler, Wälder und Gipfel des Fürstentum. Dabei erzählen die Berggottas und Berggöttes Geschichten über ihre Alpenwelt, die Charakteristiken der Pflanzen und Tiere sowie die Entwicklung des Landes und die Eigenheiten seiner Bewohner.
Mit dem "Liechtensteiner Museums- und Erlebnispass" bekommt man 25 Attraktionen und Angebote im Fürstentum im Wert von über 200 Franken zum Preis ab 23 Franken.
Preis
Ein Sommerurlaub für Zwei im Fürstentum Liechtenstein. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen im Doppelzimmer inklusive Frühstück in einem Liechtensteiner Hotel. Dazu gibt es den Museums- und Erlebnispass Liechtenstein.
Gültig bis 31. Oktober 2016 nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
Gotta und Götte ist Liechtensteiner Dialekt. Was bedeutet das auf Hochdeutsch? Wir brauchen die zwei Begriffe. Lösung: Pate und Patin
Zusatzfrage: An welche zwei europäische Länder grenzt das Fürstentum Liechtenstein? Lösung: Schweiz und Österreich
Gewinner
Albert Creutz aus Eupen
Kontaktdaten
Liechtenstein Marketing
Aeulestraße 30
FL - 9490 Vaduz in Liechtenstein
Telefon: 00423 239 63 63
E-Mail: info@liechtenstein.li
Näheres unter liechtenstein.li
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Liechtenstein Marketing und vom Hotel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gutschein kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Bild: Liechtenstein Marketing