ittDas Tal der Wied verdient seinen Namen als romantisches Seitental des Rheins ohne Durchgangsverkehr.
Das Drei Sterne Superior Hotel ist Ausgangspunkt für erlebnisreiche und nicht zu anstrengende Wanderungen durch den Westerwald, ein deutsches Mittelgebirge, und durch das Wiedtal. Es hat die Auszeichnung „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ und weiß, was Wanderer brauchen. Zur Einstimmung sollte man sich den Wiedweg vornehmen. Es geht rauf und runter, aber nie zu steil. Zwischendurch kann man immer wieder stehenbleiben und die Ausblicke genießen.
Der Klosterweg ist für Menschen, die zur Ruhe kommen oder sich beim Wandern nicht zu sehr anstrengen möchten. Hier kommen die Gäste an der „Heiligen Schutzengel“-Kirche vorbei. Sie wandern durch den Kirchwald und werden mit einem Panoramablick ins Wiedtal und zum Siebengebirge belohnt. In der Mutter-Rosa-Kapelle und im Mutterhaus der Franziskanerinnen in Waldbreitbach erfährt man die Geschichte der seligen Mutter Rosa. Zur Erholung gönnt man sich nach der Wanderung ein kühles Bier in der Poststube oder einen edlen Tropfen in der Weinstube des Hotels. Zum Kennenlernen im Sommer eignet sich das Angebot für Kurzentschlossene im Juli und im August 2016.
Preis
Ein Urlaub für Zwei im Hotel Zur Post in Waldbreitbach. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen im Doppelzimmer mit Halbpension und Programm - je nachdem, wann der Gewinner einreist.
Gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache.
Rätselfrage
Wann wurde das Hotel Zur Post das erste Mal urkundlich erwähnt? Lösung:1777
Zusatzfrage: Wie heißt das deutsche Mittelgebirge, in dem das Hotel Zur Post liegt? Lösung: Westerwald
Gewinner
Helma Mathonet aus Weismes
Kontaktdaten
Hotel Zur Post
Neuwieder Straße 44
D - 56588 Waldbreitbach
Telefon: 0049 - 2638 926-0
E-Mail: info@hotelzurpost.de
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel Zur Post in Waldbreitbach. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar; kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden,verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.