Das Steinhuder Meer ist der größte Binnensee von Nordwestdeutschland. Außerdem ist er Deutschlands größter Flachsee - er ist noch nicht mal drei Meter tief. Nur zehn Minuten entfernt liegt der Ferienhof Mardorf mit seinem Bauerncafé. Das ehemals selbständige Dorf Mardorf gehört heute zu Neustadt am Rübenberge. Die Stadt ist eine von vielen "Neustadts" in Europa. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover ist nur 30 Kilometer vom Ferienhof und Bauerncafé Mardorf entfernt.
Die Familie Niemeyer bewirtschaftet seit vielen Generationen einen Bauernhof in Mardorf. Heute gehört das kleine Dorf zu Neustadt am Rübenberge. Die Gastgeber betreiben Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung und halten Schweine und Rinder, Alpakas, Hühner und Kaninchen. Vor sechs Jahren wurde eine zweite Hofstelle zu einem Hofladen, Bauerncafé und zu Ferienwohnungen umgebaut. Diese haben vier Sterne und alle haben etwas Besonderes wie zum Beispiel einen Kaminofen. Eine hat eine Sauna, eine andere eine Wärmekabine, zwei sind für Rollstühle geeignet und die größte hat ein riesiges Wohnzimmer. Alle fünf Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen.
Preis
Ein Urlaub für Zwei auf dem Ferienhof und Bauerncafé Mardorf in Neustadt am Rübenberge am Steinhuder Meer. Der Gutschein enthält vier Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison, nach Absprache und freier Kapazität. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Welche deutsche Landeshauptstadt liegt circa 30 Kilometer von Mardorf entfernt? Lösung: Hannover
Zusatzfrage: Zu welchem Neustadt gehören Bauernhof & Bauerncafé Mardorf?
a) Neustadt am Rübenberge
b) Neustadt an der Aisch
c) Neustadt an der Waldnaab
Lösung: a)
Gewinner
Heinrich Becker aus Eupen
Kontaktdaten
Bauerncafé & Hofladen Mardorf
Björn Niemeyer
Mardorferstraße 22
D - 31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 0049 - 171 550 791 5
E-Mail: bjoern-niemeyer@web.de
Näheres unter bauerncafe-mardorf.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof und Bauerncafé Mardorf in Neustadt am Rübenberge. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.