Binzwangen, das zur Gemeinde Colmberg gehört, liegt im Tal der Altmühl, einem der langsamsten Flüsse von Deutschland. Am Dorfrand liegt der Ferienbauernhof Ohr. Die Familie ist seit Generationen hier in Franken ansässig, vielleicht sogar bis in die Zeit, als Franken noch nicht zu Bayern gehörte.
In den letzten Jahren wurde das Anwesen zu einem Ferienbauernhof aus- und umgebaut. Dabei blieb der Charakter des fränkischen Fachwerks erhalten. Die Ferienwohnungen liegen im Bauernhaus, im Ferienhaus, in der restaurierten, rustikalen fränkischen Wohnscheune, im Kornspeicher, in der Alten Schusterei oder im Haus Kornblume.
Im Naturpark Frankenhöhe lässt es sich auch in der kälteren Jahreszeit gut wandern. Man kann ein Stück des Europäischen Wasserscheideweges gehen. Dieser ist zertifizierter Qualitätswanderweg. Außerdem liegt Binzwangen auf dem Jakobspilgerweg von Prag nach Santiago de Compostela.
Jetzt im Herbst bietet der Ferienbauernhof Ohr einen „Bambiniurlaub“ zu einem günstigen Preis an für alle, die gerne mit ihren kleinen Kindern verreisen, sei es Oma und Opa oder die Eltern.
Gewinn
Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienbauernhof Ohr in Colmberg-Binzwangen in Franken. Der Gutschein enthält ein verlängertes Wochenende mit drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung. Gültigkeit in der Nebensaison und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
In welchem Landesteil von Bayern liegt der Ferienbauernhof Ohr in Colmberg-Binzwangen? Lösung: Franken
Zusatzfrage: Wie heißt der Fluss - er gilt als einer der langsamsten von Deutschland -, in dessen Tal der Ferienbauernhof liegt? Lösung: Altmühl
Gewinner
Lucia Palm aus Krinkelt
Kontaktdaten
Ferienbauernhof Ohr
Familie Ohr
Binzwangen 33
D - 91598 Colmberg
Telefon: 0049 / 9803/289
E-Mail: info@ferienbauernhof-ohr.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienbauernhof Ohr in Colmberg-Binzwangen. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen