Ganz im Süden des Schwarzwaldes laufen die Hügel des Mittelgebirges sanft in der Flusslandschaft des Hochrheins aus. Eines der idyllischsten Ausflugsziele dieser Region ist die Stadt Laufenburg. Laufenburg war bereits zu Zeiten der Römer ein wichtiger Ort am Hochrhein. Napoleon trennte einst die Schwesterstädte. Heute liegt sie in zwei Ländern - in der Schweiz und in Deutschland zu beiden Seiten des Rheins.
In diesem Jahr feiern die beiden Laufenburg 700 Jahre Stadtrecht, das der Stadt 1315 verliehen wurde. Die Habsburger prägten über Jahrhunderte das Geschehen der einst zusammengehörenden Stadt. Heute liegen die beiden Laufenburg an der „Via Habsburg“. Jedes Jahr im Oktober finden die Habsburger Wochen in Laufenburg statt. Dazu gehört auch ein Graf Hans Dinner. Der Graf war der letzte der Linie Habsburg-Laufenburg.
Gewinn
Ein Wochenende für Zwei “Geschichte, Genuss und Kultur am Hochrhein - Laufenburg und die Habsburger" im Hotel Brutsches Rebstock in Laufenburg in Baden vom 23. bis 25. 10. 2015 mit 2 Übernachtungen im Doppelzimmer. Dazu Schlemmerfrühstück, Wiener Arrangement mit Kaffee und Strudel, ein Graf Hans Dinner, d.i. ein 3-Gang Menü mit Apero und Entenschmaus bei Kerzenschein in der Gaststube. Mineralwasser im Zimmer und kostenloses W-Lan. Am Samstag ein Besuch im Museum Schiff.
Einlösung zu einer anderen Zeit: Anstelle Graf Hans Dinner: ein 3-Gang Menü ohne Schauspieler und Stadtführung.
Gültigkeit nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
In welchem Jahr erhielt Laufenberg das Stadtrecht? Lösung: 1315
Zusatzfrage: Laufenberg am Rhein gehört zu zwei europäischen Ländern. Zu welchen? Lösung: Deutschland + Schweiz
Gewinner
Bernhard Fank aus Heppenbach
Kontaktdaten
Tourismus- und Kulturamt
Hauptstr. 26
D - 79725 Laufenburg in Baden
Telefon: 0049 7763 806-51 od. -49
laufenburg.de
hotel-rebstock-laufenburg.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Tourismus- und Kulturamt Laufenburg und vom Hotel Brutsches Rebstock in Laufenburg/Baden. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner/Hotel ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bild: Tourismus- und Kulturamt Laufenburg (Baden)