Das Emsland gehört teilweise zu Nordrhein-Westfalen, teilweise zu Niedersachsen in Deutschland. Flächenmäßig ist es größer als das Saarland. Romantische Gemüter entdecken hier idyllische Plätze an den renaturierten Ufern der Hase. Zwischen Obstbäumen und weiten Wiesen findet sich ein Paradies für Rad- und Kanuwanderer. Bekannt ist das Emsland auch für seine tief gelegenen Moorgebiete, in deren nassen Lebensräumen seltene Pflanzen wachsen.
Ein guter Ort für Entdeckungen im Emsland und im Hasetal ist der Ferienhof „Zur Polle“. Es ist ein ehemaliger Bauernhof mit einem kleinen Landgasthof. Hier bekommt man auf Bestellung Frühstück, Abendessen oder Halbpension. Im Gastsaal kann man feiern und in der nahe gelegenen Hase Kanu fahren. Das organisieren die Gastgeber, man startet am hauseigenen Anleger. Nach der Kanutour ist eine Übernachtung im "Heu-Hotel" ein uriges Erlebnis. Darüber hinaus hat die Familie Dröge vier Ferienwohnungen eingerichtet und ein Ferienhaus am Haselünner See.
Entdecken lässt sich das Land rund um den Ferienhof zur Polle auch mit dem historischen Dampfzug Hasetal-Express. Kinder finden viel Platz zum Toben. Sie können Pony reiten, Basketball spielen oder auch Tischtennis, auf dem Riesentrampolin herumhüpfen, Gokarts und Fahrräder gibt es auf dem Hof.
Gewinn
Ein Urlaub für Zwei auf dem Ferienhof „Zur Polle“ in Haselünne. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung. Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und Verfügbarkeit, so wie es im Gutschein steht.
Rätselfrage
Wie nennt man nasse, mit niedrigen Pflanzen bewachsene Lebensräume? Rund um den Ferienhof gibt es eine Menge davon. Lösung: Moor
Zusatzfrage: Welche europäische Stadt grenzt an das Emsland? Lösung: die Niederlande
Gewinner
Marlene Croé aus Eynatten
Kontaktdaten
Ferienhof „Zur Polle“
Familie Dröge
Poller Straße 19
D - 49740 Haselünne
Telefon: 0049 / 5961 - 5375
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof „Zur Polle“ in Haselünne. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.