Das Vogtland ist heute eine Region im Grenzgebiet von Bayern, Sachsen und Thüringen in Deutschland bis hinein nach Tschechien. Der Name stammt vom lateinischen "advocatus". Seine Felder, Wiesen und bewaldeten Hügelkuppen sind sehr idyllisch.
Im Thüringischen Vogtland liegt die Stadt Zeulenroda-Triebes. Eines ihrer Dörfchen ist Weckersdorf mit dem Berghof der Familie Lautenschläger. Der Hof ist ein für das Vogtland typischer Vierseitenhof. Er befindet sich in fünfter Generation im Familienbesitz. Die Ferienwohnungen liegen im ehemaligen Bauernhaus von 1849. Von der Terrasse vor dem ehemaligen Bauernhaus aus hat man einen traumhaften Blick übers Tal der Weida. Im Erdgeschoss befinden sich außerdem die hauseigene Sauna und der alte Steinbackofen.
Kneippen auf dem Berghof im Thüringer Vogtland ist ein Gesamterlebnis. Neben dem Wassertretbecken stehen eine Menge anderer Möglichkeiten zur Verfügung um seinem Körper Gutes zu tun - vom Barfußpfad über eine Kräuterwanderung bis hin zu einem Kochkurs mit selbstgebackenem Brot.
Die Familie Lautenschläger hat sich einige besondere Angebote für ihre Gäste ausgedacht: Balancetage vom 2. bis 6. September 2015, Thüringer Tage mit original Thüringer Spezialitäen, Kochkurs für ein Wildkräutermenü oder Kreativtage mit Filzen, Basteln und Tücher färben.
Gewinn
Fünf Übernachtungen für zwei Personen in einer der Drei-Sterne Ferienwohnungen des Berghofs. Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
In welcher Thüringer Region liegt der Berghof? Der Name leitet sich ab vom lateinischen advocatus. Lösung: Vogtland
Zusatzfrage: In welchem kleinen Dorf liegt der Berghof? Es ist ein Ortsteil von Zeulenroda-Triebes. Lösung: Weckersdorf
Gewinner
Edith Meyer aus Eupen
Kontaktdaten
Ferienhof Berghof
Britta und Falk Lautenschläger
Oberer Weg 19
D - 07937 Zeulenroda-Triebes / OT Weckersdorf
Telefon: 0049 /36628 – 60374
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Berghof in Zeulenroda-Triebes. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten.Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Berghof Lautenschläger