Salzburg ist Unesco-Weltkulturerbe, Festspielstadt - aber auch Stadt der Biere, der Radfahrer und Schauplatz des Musicals "The Sound of Music". Bier - das ist ein echter Geheimtipp für eine Städtereise nach Salzburg. Seit 600 Jahren wird hier der Gerstensaft gebraut. Das Quellwasser zum Brauen kommt auch heute noch aus dem Untersberg.
Im Jahr 2015 feiert Salzburg zwei Jubiläen: 50 Jahre Musical "The Sound of Music" und 400 Jahre Schloss Hellbrunn. Die Salzburger Pfingstfestspiele vom 22. bis 25. Mai 2015 stehen unter dem Motto: "So ruf ich alle Götter"!
Um das barocke Unesco-Weltkulturerbe ausgiebig zu erkunden, bietet sich das Fahrrad für die ganze Familie an. Das Radwegenetz zieht sich auf einer Länge von 178 Kilometern und 13 beschilderten Routen durch die gesamte Stadt Salzburg. Besonders beliebt sind die Radwege entlang der Salzach.
Idealer Ausgangspunkt für die Entdeckungstour durch die Weltkulturerbe-Stadt Salzburg ist das Hotel am Mirabellplatz. 1653 wurde es als Palais des Erzbischofs Paris Lodron erbaut. Es verbindet historisches Flair mit modernem Komfort. Dank der zentralen Lage in der Salzburger Altstadt sind die Museen und Sehenswürdigkeiten in wenigen Gehminuten erreichbar.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) inklusive Frühstück im Hotel am Mirabellplatz in zentraler Lage in der Salzburger Altstadt. Dazu gibt es die Salzburg Card für 72 Stunden und ein Infopaket.
Alles ist gültig für ein Jahr ab Ausstellungsdatum vorbehaltlich Verfügbarkeit. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Welches Jubiläum feiert in diesem Jahr Schloss Hellbrunn in Salzburg? Lösung: 400-jähriges Jubiläum
Zusatzfrage: Wie heißt die Familie, die im Musical "The sound of music" die Hauptrolle spielt? Lösung: Trapp
Gewinner
Willy Gietz aus Kelmis
Informationen
Tourist Information Servicecenter
A - 5020 Salzburg
Telefon: 0043 / 662 88987 0
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Salzburg Information und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Salzburg Tourismus