Zwischen Nord - und Ostsee, im Städtedreieck Kiel, Neumünster, Rendsburg im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein liegt der Kastanienhof der Familie Bracker. 2005 und 2013 war er beliebtester Kinderferienhof Deutschlands.
Die Kinder können die Tiere besuchen oder kleinen Lämmern die Flasche geben. Es gibt einen großen Spielplatz mit Kletterturm, Rutsche, Schaukel und Wippe, reichlich Spielfahrzeuge, ein Trampolin und einen Fußballplatz. Drinnen stehen eine Strohtobeecke, eine Spieldiele und eine Legospielecke zur Verfügung. Die Großen können Wellnessbehandlungen buchen.
Der Kastanienhof in Heinkenborstel ist umgeben von 600 Hektar Wald und liegt mitten im Naturpark Aukrug. Seine sieben Ferienwohnungen haben drei oder vier Sterne, Bettwäsche und Handtücher liegen bereit und es gibt in jeder Wohnung eine Spülmaschine. Heinkenborstel ist ein kleines Dorf mit vielen Wander- und Radwegen. Die Fahrräder kann man sich kostenlos auf dem Kastanienhof ausleihen. Mit den anderen Gästen trifft man sich an der Lagerfeuerstelle, auf dem Grillplatz oder im Aufenthaltsraum mit Kamin direkt. Reiten unter Anleitung, Planwagenfahrten, Geschichten im Stroh, Basteln mit Kindern und Erwachsenen, Schafwolle verarbeiten, spinnen, filzen oder weben, Naturerlebnis im Wald, Osterfeuer, Fußballgolfen und ein Einblick in die Imkerei vom Kastanienhof sind weitere Aktivitäten, die angeboten werden.
Der Gewinn
Vier Übernachtungen für zwei Erwachsene und zwei Kinder in einer Ferienwohnung des Hofes. Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach vorheriger Absprache, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Die Rätselfrage
Der Kastanienhof der Familie Bracker bekam zweimal die Auszeichnung "Kinderfreundlichster Ferienhof Deutschlands". In welchen Jahren war das? Lösung: 2005 und 2013
Gewinner
Marc Kerren aus Lontzen
Informationen
Kastanienhof
Familie Bracker
Gnutzer Straße 2
D - 24594 Heinkenborstel
Tel.: 0049/ 4873 885
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Bilder: Kastanienhof Bracker Heinkenborstel