Der Ferienhof Schnieder und Unterwegs verlosen drei Übernachtungen für bis zu fünf Personen im Familienzimmer.
Wandern entlang eines Pilgerweges, das kann man in Dülmen, einer Stadt im Münsterland. Der Anna-Katharina-Weg ist ein Rad- und Wanderweg. Er startet in Dülmen und führt auch in Merfeld vorbei.
In Dülmen liegt der Ferienhof der Familie Schnieder. Für Menschen mit Handicap ist er besonders gut geeignet. Alle Gästezimmer und Ferienwohnungen sind mit dem Aufzug erreichbar, ein Doppelzimmer und vier Ferienwohnungen sind behindertengerecht eingerichtet. Auch Kinder fühlen sich hier wohl: Die Kinder haben auf dem Hofgelände viel Platz zum Spielen, auf dem Spielplatz ist von der Schaukel bis zum Trampolin alles da, was Kinder mögen. Der Kinder-Fuhrpark ist ebenfalls gut ausgestattet und es sind Tiere da zum Streicheln oder Füttern wie Ziegen, Ponys, Katzen und Hühner.
Im Merfelder Bruch wurde eine Wildpferdeherde angesiedelt, die sich am Wochenende auf der Wildpferdebahn gut beobachten lässt. Wildpferde haben in Merfeld eine lange Tradition: Bereits im Jahre 890 wurde Merfeld urkundlich erwähnt im Zusammenhang mit einer Herrschaft, die das Recht auf die dortigen Wildpferde erwarb.
Leihräder, um zum Beispiel die Schlösser und Burgen der Region zu besuchen, sind auf dem Hof vorhanden ebenso wie eine E-Bike-Ladestation.
Der Gewinn
Drei Übernachtungen für bis zu fünf Personen im Familienzimmer des Ferienhofes. Dazu Eintritt für das Westfälische Glockenmuseum mit Führung. Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Die Rätselfrage
Wann wird Merfeld das erste Mal urkundlich erwähnt? Das Dorf gehört heute zur Stadt Dülmen im Münsterland. Lösung: 890
Zusatzfrage: In welchem deutschen Bundesland liegt der Ferienhof Schnieder? Lösung NRW
Gewinner
Klara Palm aus Rocherath
Informationen
Ferienhof Schnieder
Bauerschaft 80
D - 48249 Dülmen
Telefon: 0049 /2594 - 791211
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Ferienhof Schnieder Dülmen