Am Waldrand, im Künstlerdorf Schöppingen, liegt der Ferienhof Wenker, ein westfälischer Hof mit Blick auf den Schöppinger Berg im Münsterland. Drei Ferienwohnungen und ein Campingplatz für Reisende mit Wohnwagen oder Reisemobil sind das ganze Jahr über geöffnet.
Die Ferienwohnung Kornkammer ist groß genug für zwei bis fünf Personen, die Kaminstube bietet zwei Schlafzimmer und einen großen Wohnraum mit Kamin. Das Heustübchen ist ein uriges Appartment für bis zu drei Personen im Obergeschoss. Ein Wärmestudio mit einem Infrarot-A/B-Tiefenwärme-System kann von den Gästen gratis genutzt werden. Der Campingplatz liegt auf einer kleinen Anhöhe. Der Untergrund besteht aus Schotterrasen, und ist deshalb auch für schwere Fahrzeuge geeignet.
Die Region des Münsterlandes gilt als Deutschlands Radfahrerland Nummer Eins mit seinen niedrigen Bergen, vielen Straßen und Wegen ohne viel Autoverkehr und jeder Menge Schlösser und Burgen.
Der Ferienhof Wenker in Schöppingen ist Bett & Bike Partnerbetrieb des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC. Leihräder am Hof sind ebenso vorhanden wie Einstellplätze für die mitgebrachten Fahrräder und umfangreiches Kartenmaterial. Ausgearbeitete geführte Radtouren werden in der Umgebung angeboten.
Der Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen in der Vier-Sterne-Ferienwohnung Heustübchen. Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Die Rätselfrage
Wie heißt die kleine Erhebung, zu deren Füßen der Ferienhof Wenker liegt? Der Name besteht aus zwei Worten. Lösung: Schöppinger Berg
Zusatzfrage: Wie heißt die Parklandschaft, in der Schöppingen und der Ferienhof Wenker liegen? Lösung: Münsterland
Gewinner
Martha Elsen aus Heppenbach
Informationen
Ferienhof Wenker
Ramsberg 76
D – 48624 Schöppingen
Tel.: 0049 /2555 1503
ferienhof-wenker.de
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof Wenker. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist persönlich für den Gewinner bestimmt und kann nicht weitergegeben oder verkauft werden. Er kann nur zu den angegebenen Zeiten eingelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen.