und BRF2 verlosen ein verlängertes Wochenende in einer Ferienwohnung.
Der Reiterlesmarkt in Rothenburg ob der Tauber, der Christkindlemarkt in Nürnberg, der Dinkelsbühler Weihnachtsmarkt in historischen Gemäuern sind die berühmtesten Weihnachtsmärkte im bayerischen Franken.
Binzwangen, das zur fränkischen Gemeinde Colmberg gehört, ist ein guter Standort für Ihren Besuch. Das Dorf gehört zum Tal der Altmühl, einem der langsamsten Flüsse von Deutschland. Am Dorfrand und für sich liegt der Ferienbauernhof Ohr. Die Familie ist seit Generationen hier ansässig. In den letzten Jahren wurde das Anwesen zu einem Ferienbauernhof aus- und umgebaut. Dabei blieb der Charakter des fränkischen Fachwerks erhalten.
Die Ferienwohnungen liegen im Bauernhaus, im Ferienhaus, in der restaurierten, rustikalen fränkischen Wohnscheune, im Kornspeicher, in der Alten Schusterei oder im Haus Kornblume.
Im Naturpark Frankenhöhe lässt es sich auch im Winter gut wandern. Man kann ein Stück des Europäischen Wasserscheideweges gehen. Dieser ist zertifizierter Qualitätswanderweg. Außerdem liegt Binzwangen auf dem Jakobspilgerweg von Prag nach Santiago de Compostela. Im Frühling, wenn die kleinen Lämmer geboren werden, bietet der Ferienbauernhof Ohr einen "Bambiniurlaub" zu einem günstigen Preis an.
Der Gewinn
Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienbauernhof Ohr in Colmberg-Binzwangen in Franken. Der Gutschein enthält ein verlängertes Wochenende mit drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität. Näheres steht im Gutschein.
Die Rätselfrage
Wie heißt der Fluss - er gilt als einer der langsamsten von Deutschland -, in dessen Tal der Ferienbauernhof Ohr liegt? Lösung: Altmühl
Zusatzfrage: In welchem deutschen Bundesland liegt der Ferienbauernhof Ohr? Lösung: Bayern
Gewinner
Leonie Plattes aus Weckerath
Informationen
Ferienbauernhof Ohr
Familie Ohr
Binzwangen 33
D - 91598 Colmberg
Telefon: 0049 / 9803/289
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienbauernhof Ohr der Familie Ohr in Colmberg-Binzwangen. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr (für BRF1 + BRF2). Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.