Der Ferienbauernhof Schwalbenhof in Vollerwiek an der Nordsee und BRF2 verlosen fünf Übernachtungen in der Ferienwohnung Schwalbennest IV.
Weiße Sandstrände und das Weltnaturerbe Wattenmeer, Fischersiedlungen und Warften, Leuchttürme, kleine Grachten und künstliche Kanäle, das sind die Highlights eines Urlaubs an der deutschen Nordseeküste. Die Luft ist besonders für Allergiker geeignet. Unser Reiseziel liegt auf der Halbinsel Eiderstedt, 1.500 Meter vom Sandstrand entfernt. Die nächsten Eidergemeinden zum Einkaufen sind Garding, fünf Kilometer entfernt und St. Peter Ording.
Der Schwalbenhof ist voll bewirtschaftet. Die See kann man in nur zehn Minuten zu Fuß erreichen. Bollerwagen für die kleinen Kinder kann man auf dem Ferienhof ausleihen, ebenso Fahrräder.
Fünf Ferienwohnungen stehen zur Verfügung, sie haben drei bis vier Sterne. Für die Kinder gibt es Kleintiere zum Streicheln, Ponies zum Reiten, viele Kinderfahrzeuge für jedes Alter und ein Riesentrampolin. Der Aufenthaltsraum ist ausgestattet für schlechtes Wetter mit Internet, Kicker oder Billard, mit Büchern und Brettspielen. Auch eine Sauna ist im Hause.
Von März bis Oktober werden Wattwanderungen durch das Unesco Weltnaturerbe Wattenmeer angeboten. Wanderungen und Strandspaziergänge, zum Beispiel zum Wahrzeichen von Eiderstedt, dem Leuchtturm Westerheversand sind immer möglich, auch bei bedecktem Himmel.
Der Gewinn
Fünf Übernachtungen für zwei Personen in der Ferienwohnung Schwalbennest IV. Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison, nach Absprache und freier Kapazität. Die Ausschlusszeiten stehen im Gutschein.
Die Rätselfrage
Wie heißt das Wahrzeichen der Halbinsel Eiderstadt? Wir brauchen die genaue Bezeichnung (besteht aus zwei Begriffen). Lösung: Leuchtturm Westerheversand
Zusatzfrage: Wie heißt die Halbinsel, auf der der Schwalbenhof liegt? Lösung: Eiderstedt
Gewinner
Martha Brüll aus Kettenis
Informationen
Schwalbenhof
Familie Dircks
Langer Weg 5
D - 25836 Vollerwiek
Tel 0049 /4862 957
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Schwalbenhof in Vollerwiek. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Schwalbenhof Vollersiek