Der Bartlinghof in Moormerland liegt in Ostfriesland - einer Halbinsel, die sich im Norden Deutschlands vom Binnenland über die Küstenorte bis hin zu den Ostfriesischen Inseln erstreckt.
Den vollbewirtschafteten Ferienbauernhof finden wir zwischen den Städten Leer und Emden. Seine Wiesen erstrecken sich von der Emsmarsch bis ins Hochmoor. Der Bartlinghof liegt abseits vom Straßenverkehr. Seine drei Ferienwohnungen haben drei Sterne.
Das Wattenmeer der Nordsee ist von der UNESCO als Weltnaturerbe ausgezeichnet. Vom Bartlinghof aus kann man es gut mit dem Fahrrad erreichen. Die Ostfriesen sind bekannt für ihre kulinarischen Spezialitäten. Labskaus, Grünkohl, Knüppeltorte und den Ostfriesentee sollte man einmal vor Ort probieren. Der Tee wird fast wie in einer Zeremonie serviert, im Kännchen mit speziellem Dekor, mit Sahne und Kandiszucker, dem sogenannten Kluntje.
Die Kinder finden viel Platz zum Spielen. Für die Großen gibt es gemütliche Sitzecken im alten Baumbestand des Hofes. Direkt am Hof befindet sich ein zehn Hektar großer See. Im Sommer kann man hier baden, Angeln geht immer. Es ist sogar Nachtangeln erlaubt. Die Lagerfeuerstelle am See ist ein besonderes Highlight.
Wer lieber mit dem Fahrrad unterwegs ist: Die ausgeschilderte Fehnroute beginnt direkt hinterm Bartlinghof. Sehenswert sind z.B. Emden mit der Kunsthalle, die Altstädte von Aurich und der Hafenstadt Leer oder die Krabbenkutterflotte in Greetsiel.
Der Gewinn
Vier Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung auf dem Bartlinghof. Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache. Die Ausschlusszeiten stehen im Gutschein.
Die Rätselfrage
Wie heißt die nordwestlichste Region Deutschlands, in der man heute noch Plattdeutsch spricht? Lösung: Ostfriesland
Zusatzfrage: Welche Institution hat dem Wattenmeer die Auszeichnung "Weltnaturerbe" verliehen? Lösung: UNESCO
Gewinner
Anneliese Mattar aus Eupen
Informationen
Bartlinghof
Familie Tamme Bartling
Allee 43
D - 26802 Moormerland-Veenhusen
Tel.: 0049/ 4954 2753
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Bartlinghof. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Der Gewinner wird für die anderen Gewinnspiele während eines Monats ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Bartlinghof Moormerland