Das Hotel "Zur Post" in Waldbreitbach und BRF2 verlosen drei Übernachtungen für zwei Personen mit Halbpension.
1777 wurde das Hotel zur Post das erste Mal urkundlich erwähnt. Es liegt im idyllischen Tal der Wied - einem Seitental des Rheins. Es ist ein Drei Sterne Superior Hotel mit einer Menge Auszeichnungen, wie z.B. Gastgeber des Jahres in Rheinland-Pfalz, Gütesiegel Servicebetrieb Rheinland-Pfalz oder Drei Sterne im Schlummeratlas 2014.
Das Hotel zur Post ist Ausgangspunkt für stimmungsvolle Wanderungen gerade im Herbst und im Winter. Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland, Rheinsteig-Partner-Betrieb, Erster Westerwaldsteig Gastgeber, Limes Gastgeber stehen für einen ausgezeichneten Wanderurlaub. Seit neuestem ist man hier auf Besitzer mit Hunden besonders eingestellt und bietet das Arrangement „Den Wiedweg auf Schuster´s Rappen mit Hund erkunden und genießen" an.
Mehrere Premiumwanderwege sind vom Hotel zur Post in Waldbreitbach aus in kurzer Zeit erreichbar: Der Rheinsteig und der Westerwaldsteig sind die berühmtesten, die Iserbachschleife der neueste Premiumwanderweg im Westerwald.
Pauschalangebote zum Thema Wandern heißen z.B. „Drei Topwanderwege zu einem Preis“ oder „Geführte Erlebniswanderwochen im Westerwald und am Rhein“. Wer das Hotel einmal testen möchte, wählt die „Sparfuchs-Wochenendpauschale“.
Der Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Halbpension und Programm - je nachdem wann der Gewinner anreist. Alles ist gültig nach Absprache, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Die Rätselfrage
In welchem Jahr wird das heutige Hotel "Zur Post" in Waldbreitbach das erste Mal urkundlich erwähnt? Lösung: 1777
Zusatzfrage: An welchem Flüsschen liegt Waldbreitbach? Lösung: Wied
Gewinner
Agnes Beyer aus Hasenvenn
Informationen
Hotel Zur Post
Neuwieder Straße 44
D - 56588 Waldbreitbach
Telefon: 0049/ 2638 926-0
hotelzurpost.de
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel zur Post in Waldbreitbach. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr (für BRF1 und BRF2). Für die anderen Spiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Fotos: Hotel zur Post