Der Traberhof Hooksiel in Wangerland wurde gerade zum vierten Mal "Ferienhof des Jahres", verliehen von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft DLG. Damit wurde der Landurlaub auf dem Urlaubsbauernhof erneut nach 1998, 2007 und 2010 ausgezeichnet.
Der Ferienhof liegt inmitten von Weiden und Feldern in Sichtweite des Seedeiches zwischen den Kurorten Hooksiel und Horumersiel und gehört zum Küstenbadeort Hooksiel. Hier können große und kleine Kinder weitab von öffentlichen Straßen und gefährlichen Wasserflächen, auch wetterunabhängig, drinnen und draußen unbesorgt spielen. Die Ferienwohnungen sind mit vier Sternen ausgezeichnet. Es gibt Wohnungen für Singles, für Paare und für große und kleine Familien. Sie haben zum Teil einen Balkon oder eine Terrasse. Alle bieten einen Ausblick über den Garten in die Weite der Nordseemarschen bis hin zum Deich. Enthalten sind Reiten, Nutzung von Fahrrädern, Tretboot, Tischtennis und Spielplatz. Zentral ist eine umfangreiche Bibliothek mit Büchern und Gesellschaftsspielen.
Der Traberhof ist anerkannter Kneipp-Gesundheitshof. Angeboten werden Pauschalarrangements wie "Einmal Nordseeluft schnuppern" mit fünf Übernachtungen, "Die Natur ganz nah" mit sieben Übernachtungen bis vier Personen, "Mutter-Kind-Urlaub" oder eine "Wellnesswoche" mit vier Übernachtungen und Sektfrühstück.
Der Gewinn
Der Aufenthalt beinhaltet fünf Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung. Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität. Näheres steht im Gutschein.
Die Rätselfrage
Zu welchem Küstenbadeort an der Nordsee gehört der Traberhof in Ostfriesland? Lösung: Hooksiel
Zusatzfrage: Wie nennt man den Küstenbereich der Nordsee, der unter starkem Einfluss der Gezeiten steht? Lösung: Wattenmeer
Gewinner
Sonja Schröder aus Rodt
Informationen
Traberhof
Kea und Remmer Müller
Hooksiel
D - 26434 Wangerland
Telefon: 0049 / 4425/443
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Traberhof Hooksiel in Wangerland. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist für die Reisesendungen (BRF1 und BRF2) von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen
Bild: Traberhof Hooksiel