Das Reiseziel: Freudenstadt im Schwarzwald. Zwei Übernachtungen für zwei Personen mit Halbpension im Waldhotel Zollernblick sind zu gewinnen.
Freudenstadt liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und ist heilklimatischer und Kneipp-Kurort. Die Schwarzwaldstadt ist umgeben von Wald und liegt 731 Meter über dem Meeresspiegel. Gegründet wurde sie im architektonischen Stil der Spätrenaissance im Jahre 1599 - mit Deutschlands größtem, von Arkaden umsäumten Marktplatz.
Neu in diesem Jahr sind drei "Schwarzwälder Genießerpfade". Ausgezeichnet sind sie mit dem Wander-Siegel des Deutschen Wanderinstituts. Der Premiumweg "Tannenriesen" ist eine Wandertour durch den Freudenstädter Parkwald. Der "Kniebiser Heimatpfad" führt auf einer Länge von ungefähr zehn Kilometern durch Wald, Heide-Moor, Wiese und besiedeltes Gebiet rund um das Dorf. Auf dem "Kniebiser Klostersteig" wandert man wie in alten Zeiten über Pfade, eng und schmal, steil und auch mal feucht und immer uneben. "Wandern ohne Gepäck" kann man auf zwei Routen: "Auf der Fährte des Rothirsches" und "Mit dem Holzmichl auf du und du".
Am 29. August 2014 findet im Kurgarten des Kurhauses von Freudenstadt ein spektakuläres Großereignis statt: "Flammandra – Garten des Feuers" ist eine Show mit Feuer und Pyrotechnik, Artistik, Tanz und Musik.
Der Preis
Zwei Übernachtungen für zwei Personen mit Halbpension im Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad. Dazu gibt es die Konus Karte für freie Fahrt im Schwarzwald mit Bahn und Bus und die Schwarzwald Plus Karte.
Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität. Ausschlusszeiten sind im Gutschein aufgeführt.
Die Rätselfrage
Wie heißt die Karte, mit der man freie Fahrt mit Bussen und Bahnen im öffentlichen Nahverkehr in Freudenstadt und im Schwarzwald hat? Lösung: Konus
Zusatzfrage: Wie heißt das feurige Großereignis am 29. August in Freudenstadt? Lösung: Flammandra
Gewinner
Marie-Louise Halmes aus Büllingen
Informationen
Freudenstadt Tourismus
Marktplatz 64
D - 72250 Freudenstadt
Telefon: 0049 /7441-864-0
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Freudenstadt Tourismus und vom Hotel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für alle anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Freudenstadt Tourismus