Der Ferienhof "Zur Polle" in Haselünne im Emsland und BRF2 verlosen drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Das Emsland erstreckt sich von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze bei Rheine bis zur Grenze Ostfrieslands bei Papenburg. Im Westen grenzt das Emsland an die Niederlande. Hier liegt der Ferienhof "Zur Polle" der Familie Dröge direkt am Flüsschen Hase. Seine Ufer wurden renaturiert und sein Wasser ist so sauber, dass hier wieder Lachse leben. Radfahren, Kanuwandern, die Natur, Sehenswertes in der Umgebung und engagierte Gastgeber sind die Highlights eines Urlaubs auf dem Ferienhof. Der Bootssteg ist gleich am Haus, die Gastgeber organisieren Bootstouren für Einzelgäste, aber auch für Vereine und Freundeskreise. Der ehemalige Bauernhof ist umgeben von viel Natur.
In dem kleinen Landgasthof können die Gäste Frühstück, Abendessen oder Halbpension bekommen. Für die Kinder ist ein großer Kinderspielplatz mit Riesentrampolin eingerichtet. Im Fischteich am Hof kann man sich beim Angeln versuchen. Für Gäste mit Angelschein ist die Hase ein gutes Revier. Die Familie Dröge hat Ferienwohnungen, die auch als Gästezimmer genutzt werden können, und ein Ferienhaus direkt am Haselünner See eingerichtet. Etwas rustikaler ist das Heuhotel und besonders für Gruppen geeignet. Schloss Dankern, das Museumsdorf Cloppenburg und die Meyer-Werft in Papenburg sind lohnende Ausflugsziele.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung. Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und Verfügbarkeit. Ausschlusszeiten und Gültigkeit stehen im Gutschein.
Rätselfrage
Welcher europäische Staat grenzt an das Emsland, zu dem der Ferienhof "Zur Polle" gehört? Lösung: die Niederlande
Zusatzfrage: In welchem deutschen Bundesland liegt der Ferienhof? Lösung: Niedersachsen
Gewinnerin: Margret Scheuren aus Maldingen
Infos
Ferienhof "Zur Polle"
Familie Dröge
Poller Straße 19
D - 49740 Haselünne
Telefon: 0049 / 5961 - 5375
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof "Zur Polle" in Haselünne. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder an der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist für die Reisesendungen (BRF1 und BRF2) von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.