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Unterwegs vom 30. Juni bis 4. Juli 2014

30.06.201411:13

Der Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld und BRF2 verlosen drei Übernachtungen für fünf Personen im Familienzimmer.

Der Ferienhof Schnieder im Münsterland liegt am Ortsrand von Merfeld bei Dülmen im Kreis Coesfeld. Im Merfelder Bruch gibt es die letzte freilebende Wildpferdeherde auf dem europäischen Festland. Hier kann man typische Ferien mitten in der Natur machen, eben Urlaub auf dem Bauernhof in Ferienwohnungen oder Gästezimmern.

Bei Fahrrad- oder E-Biketouren und bei Wanderungen kann man das Münsterland mit seinen Burgen und Schlössern erkunden. Eine besondere Attraktion ist von April bis Ende Oktober das gemütlich-rustikal eingerichtete Bauernhofcafé mit einer großen Außenterrasse. Hier gibt es neben Kuchen und Torten auch selbst gebackenes Brot mit verschiedenen Belägen. Eine besondere Attraktion sind die 1.001 Eisvariationen der Eiszauberei.

Der Preis

Der Gutschein enthält drei Übernachtungen für bis zu fünf Personen im Familienzimmer des Ferienhofes.

Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache, so wie im Gutschein ausgewiesen.

Die Rätselfrage

Wie heißt die Landschaft bei Dülmen, in der die Wildpferde leben? Lösung: Merfelder Bruch
Zusatzfrage: In welchem Teil des deutschen Bundeslandes NRW liegt der Ferienhof? Lösung: Westfalen

Gewinner

Erika Halmes aus Aachen

Informationen

Ferienhof Schnieder
Bauerschaft 80
D - 48249 Dülmen
Telefon: 0049/ 2594 7912 11

ferienhofschnieder.de

Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder, die unter der gleichen Adresse wohnen, unterliegen einer Sperrfrist für die Reisesendungen (BRF1 und BRF2) von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.

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