Das Renchtal im Schwarzwald und BRF2 verlosen die Mittsommerpauschale für zwei Personen.
Zwischen Rheinebene und Schwarzwaldhochstraße verläuft das Renchtal mit den Orten Oberkirch, Lautenbach und Oppenau quer durch den Mittleren Schwarzwald. Die Burgruine Schauenburg, die Wallfahrtskirche "Mariä Krönung", die Klosterruine Allerheiligen mit den naturbelassenen Wasserfällen oder die historischen Altstadtkerne von Oberkirch und Oppenau sind sehenswert.
Spezialitäten aus der Badisch-Elsässischen Küche, bundesweit ausgezeichnete Weine sowie Edelbrände und Liköre aus mehr als 1.300 Schnapsbrennereien sind die Spitzenprodukte der Region. Beim Erdbeerfest in Oberkirch vom 24. bis 25. Mai 2014 kann man sie testen. Der Renchtalsteig mit seinen fast 100 Kilometer Länge ist ausgezeichneter Qualitätswanderweg.
Beim Mittsommer am 21. Juni 2014 wird der längste Tag des Jahres bei einer Sternwanderung zum Steig gefeiert. Gleitschirmfliegen in Oppenau, Segwaytouren und Weinbergsafari, Geocaching und der Stoppomat für Rennräder und Mountainbikes sind weitere Angebote des Renchtals.
Der Gewinn
Die "Mittsommerpauschale" für zwei Personen im Renchtal. Das sind zwei Übernachtungen im Doppelzimmer mit Frühstückbuffet im Landhotel "Gaisbacher Hof" in Oberkirch. Dazu gibt es Wandervorschläge rund um das Renchtal, die Renchtal-Gästekarte, einen Verzehrgutschein von 15,00 Euro pro Person für das Event Mittsommer auf dem Renchtalsteig sowie ein Drei-Gänge-Wandermenü.
Die Mittsommerpauschale kann nach Absprache vom 20. bis 22. Juni 2014 oder außerhalb dieses Zeitraums, bis Ende des Jahres, dann ohne den Verzehrgutschein eingelöst werden.
Die Rätselfrage
Wann findet das Mittsommerevent vom Renchtal statt? Wir brauchen den Tag und den Monat. Lösung: 21. Juni
Zusatzfrage: Wie lang ist der Renchtalsteig. Circa 100 km, 200 km oder 300 km? Lösung: ca. 100 km
Gewinner
Norbert Niessen aus Bütgenbach
Informationen
Renchtal Tourismus GmbH
Bahnhofstraße 16
D - 77704 Oberkirch
Telefon: 0049/7802 82600
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Renchtal Tourismus GmbH und vom Hotel. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist für den Gewinner persönlich bestimmt und nicht übertragbar. Kann er zu der angegebenen Zeit nicht eingelöst werden, verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen.
Bilder: Renchtal Tourismus GmbH