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Unterwegs vom 17. bis 21. März 2014

17.03.201410:46

JUFA Hotels, Resort & Gästehäuser und BRF2 verlosen fünf Nächte für zwei Erwachsene und zwei Kinder mit Halbpension in Jülich.

JUFA Hotels, Resort & Gästehäuser und BRF2 verlosen fünf Nächte für zwei Erwachsene und zwei Kinder mit Halbpension in Jülich.

JUFA Hotels, Resorts & Gästehäuser sind in über 50 Unterkünften in Österreich und Deutschland zu finden. Ab April auch in Ungarn. Der Brückenkopf-Park in Jülich bietet auf rund 30 Hektar Fläche Freizeitvergnügen für Jung und Alt, wie Sportanlagen, Themenspielplätze und einen Zoo.

Der Gewinn

Ein Urlaub für zwei Erwachsene und zwei Kinder im JUFA Jülich im Brückenkopf-Park. Der Gutschein enthält sechs Tage/fünf Nächte mit Halbpension (Frühstück und Abendessen) und die Nutzung der kostenfreien Angebote. Das sind kostenfreier Eintritt in den Brückenkopf-Park, Eintritt in den SWJ-Energie-Erlebnispavillon mit Indoor Spielewelt und Kleinsporthalle,Tischtennis, Wi Spielewelt.  Dazu kostenfreies W-Lan und Nutzung von Sauna und Relaxbereich.
Alles ist gültig nach freier Kapazität, so wie es im Gutschein steht.

Die Rätselfrage

Das JUFA Jülich liegt im Brückenkopf-Park. Welcher Feldherr ließ einst diesen Brückenkopf über die Rur errichten? Lösung: Napoleon
Zusatzfrage: In welchem deutschen Bundesland liegt das JUFA Jülich? Lösung: Nordrhein-Westfalen

Gewinner

Roger Aldenhoff aus Walhorn

Informationen

JUFA Service Center
Idlhofgasse 74
A - 8020 Graz
Tel: 0043 / 57083-0

jufa.eu

Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jugend & Familiengästehäuser Holding GmbH mit Sitz in Graz. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Dieser kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl, Kategorie und Zeit. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Wird er nicht vom Gewinner eingelöst, verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz.

Bilder: Jufa Jülich und Stadt Jülich

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