Unterwegs vom 26. bis 30. November 2012

BRF2 und das "Quirle-Häusl" in Großschönau-Waltersdorf verlosen drei Übernachtungen für zwei Personen.

Hotel-Restaurant Quirle-Häusl in Großschönau
Hotel-Restaurant Quirle-Häusl in Großschönau

Das familiär geführte Hotel-Restaurant "Quirle-Häusl" liegt in einem kleinen Bergdorf am Fuße der Lausche im Naturpark Zittauer Gebirge. Eine abwechslungsreiche und gesunde Küche mit traditionellen Gerichten der Region sowie kulinarischen Köstlichkeiten aus Meer, Wald und Flur machen den Urlaub zu einem Erlebnis.

Der Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen im Landhotel "Quirle-Häusl" in Großschönau, Ortsteil Waltersdorf. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen inklusive Frühstück in einem exklusiven Komfortzimmer. Dazu eine Anwendung in der neuen "Salzoase". Sollte im Buchungszeitraum ein Konzert mit Kathrin & Peter stattfinden, sind die Gewinner ebenfalls herzlich eingeladen (inklusive Kaffeetrinken und Abendmenü).

Der Gutschein gilt von Januar bis Dezember 2013 nach vorheriger Absprache und freier Kapazität. Details über die Einlösung und Kontaktdaten stehen im Gutschein.

Extras:
- Kellergewölbe aus Sandstein
- Blockhütte mit Holzbackofen
- Geschenkboutique
- Salzoase und Massagen

Die Rätselfrage

Wie heißt Deutschlands hundertster Naturpark, zu dem auch das Quirle-Häusl von Kathrin & Peter gehört? Naturpark Zittauer Gebirge

Gewinner

Bärbel Schröter aus Forst (D)

Infos

Landhotel "Quirle-Häusl" & "Kaiserliches Postamt"
Kathrin & Peter Kunze
Hauptstraße 45 - 51-52
D - 02799 Großschönau / OT Waltersdorf
quirle.de

Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Landhotel "Quirle-Häusl". Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist persönlich für den Gewinner bestimmt und kann nicht übertragen bzw. verkauft werden. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz.

Bild: Quirle-Häusl