Wenn man den zigmeterhohen Landwasser Viadukt überquert und aus dem Fenster hinunterschaut, holt man schon mal tief Luft. Fährt man an einem der Bergseen entlang, kann man sich gar nicht sattsehen, so schön ist es hier. Seit mehr als hundert Jahren winden sich die Züge der Rhätischen Bahn auf abenteuerlichen Strecken ins Hochgebirge hinauf. Immer noch sind die Tunnels stockfinster wie ehedem, und immer noch ist die Aussicht auf die Bergwelt grandios.
Die bahntechnischen Pionierleistungen vergangener Tage lassen auch heute noch staunen, die frühe Idee einer Vernetzung von Örtlichkeiten, der Verbindung von Menschen, ist auch heute noch aktuell. Der Komfort ist natürlich nicht zu vergleichen mit dem wie vor hundert Jahren. Heute reist man nicht mehr in ungeheizter Holzklasse, sondern in voll klimatisierten Panoramawagen. Wer‘s nostalgisch mag, nimmt bei schönem Wetter einen der offenen Sommerwagen. Sie werden eingesetzt zum Beispiel auf der Strecke von Chur nach Arosa.
Neu ab 11. Mai ist die Berninalinie von Landquart/Davos nach Tirano, ein Teil davon ist Unesco Welterbe. Der Berninaexpress hält dann auch neu an der Bahnstation Bernina Diavolezza auf knapp 3.000 Metern überm Meer."
Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen im Hotel (Doppelzimmer), dazu eine Fahrt im Bernina Express von Landquart/Davos nach Tirano und zurück in der 1. Klasse. Die erste Übernachtung in Klosters oder Davos, die zweite Übernachtung im Valposchiavo oder in Tirano.
Bedingungen: Alles ist gültig vom 11. Mai bis 27. Oktober 2019 nach Absprache. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Wie heißt die Graubünder Gemeinde, in der man das "Bärenland" besuchen kann?
Lösung: Arosa
Gewinnerin
Desiree aus Montenau
Kontaktdaten
Rhätische Bahn
Bahnhofstraße 25
CH - 7002 Chur
Telefon: 0041/81 288 65 65
Der Railservice der Rhätischen Bahn ist täglich tagsüber telefonisch erreichbar.
Näheres unter rhb.ch
Wichtig: Die An- und Abreise nach Landquart / Davos und etwaige Nebenkosten sind nicht mit dabei. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rhätischen Bahn AG in der Schweiz und vom Hotel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
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Quelle: Rhätische Bahn